Diese allgemeinen Mietbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen bei der Anmietung eines Ferienobjektes zwischen dem mietenden Gast und dem vermietenden Eigentümer des Ferienobjektes (Verwender).
(1) Der Vertrag kommt durch mieterseitige Bestätigung/Annahme des vom Eigentümer („Vermieter“) bzw. seines Vertreters per E-Mail übersandten Mietvertrag zustande. Der Mietvertrag kann vom Mieter ebenfalls per E-Mail, per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg bestätigt werden.
Bei Onlinebuchungen über Homepage oder Internet-Portale:
Sofern der Interessent am Ende des korrekt ausgefüllten Buchungsformulars auf „Buchen“ klickt, wird ihm anschließend eine Bestätigungsmeldung angezeigt. Die Buchung wird erst rechtsgültig, sobald dem mietenden Gast die Mietvertragsunterlagen (Mietvertrag, Hausordnung, Allgemeine Mietbedingungen) per E-Mail zugesandt wurden und somit die Buchung verbindlich bestätigt wurde.
Der mietende Gast hat die Möglichkeit sich die Hausordnung vorab per E-Mail senden zu lassen.
Sofern dies nicht geschieht, gilt diese als Anlage zum Mietvertrag bei Onlinebuchungen als akzeptiert. Während des Onlinevorganges wird vom Buchungssystem zur Sicherheit ihre IP-Adresse (Internet-Kennung) und die Reservierungs-/Buchungszeit erfasst. Die erfasste IP-Adresse des Onlinevorganges, inklusive der Uhrzeit des Vorganges, wird, sofern es zur Buchung kommt, unmittelbar nach Eingang des zu zahlenden Betrages auf dem Eigentümerkonto, bzw. nach bestätigter Stornierung, aus dem Datenbestand gelöscht.
Gleichzeitig leistet der Mieter eine Anzahlung/Gesamtzahlung, wie im Mietvertrag bzw. § 2 dieser allgemeinen Mietbedingungen ausgewiesen (Anzahlung, Restzahlung, bei kurzfristigen Buchungen Gesamtzahlung). Bei nicht fristgerechter Zahlung wird das Mietobjekt wieder zur Vermietung freigegeben und kann somit anderweitig vermietet werden. Einen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen entfällt hierbei.
(2) Der Mieter erkennt diese dem Mietvertrag beigeführten Allgemeinen Mietbedingungen sowie die dem Mietvertrag beigefügte Hausordnung an.
(3) Der Mietvertrag kommt nur zwischen dem Eigentümer als Vermieter und dem den Mietvertrag bestätigenden Gast als Mieter zu Stande. Weitere Bewohner können mit angemeldet werden.
Der Mieter und Vertragspartner haftet für die Einhaltung der Vertragspflichten der mitangereisten Bewohner.
(4) Ein Vertragsschluss mit Minderjährigen wird ausgeschlossen. Der Mieter muss volljährig sein. Minderjährige müssen in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten sein.
(5) Eine Untervermietung des Mietobjektes ist nichtgestattet.
(1) Innerhalb von 10 Tagen nach Bestätigung des Mietvertrages zahlt der Mieter 30 % des Mietzinses als Anzahlung auf das im Mietvertrag angegebene Konto. Bis 4 Wochen vor Mietbeginn sind die restlichen 70 % auf das Konto zu zahlen.
(2) Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zu zahlen und ein gültiger Überweisungsbeleg per E-Mail an den Eigentümer bzw. seinen Vertreter z. B. als PDF-Datei, Screenshot oder per Telefax zu senden.
(3) Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, kann das Mietobjekt anderweitig vergeben werden. Ohne vollständige Zahlung wird der Zutritt zum Mietobjekt verweigert.
(4) Kautionszahlungen sind mit der Mietzahlung zu leisten und werden nach Abreise innerhalb von 14 Tagen auf das vom Mieter angegebene Konto zurücküberwiesen, sofern das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand hinterlassen wurde. Daher ist die Angabe der Bankverbindung des Mieters notwendig.
(5) Die Kosten für den gesamten Geldtransfer gehen zu Lasten des Mieters (besonders bei Auslandsüberweisungen).
§ 4 Umbuchung,Rücktritt / Stornierung und Aufenthaltsabbruch / Kündigung des Mieters
(1) Sofern der Eigentümer über freie Kapazitäten verfügt, kann der Mieter den bestehenden Mietvertrag ändern / umbuchen (z.B. den Termin). Eine Umbuchung ist kostenlos, jede weitere Umbuchung wird mit 25 € berechnet.
(2) Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten.
Tritt der Mieter vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen (bei Vorliegen besonderer Gründe in der Person desErsatzmieters darf die Vermietung abgelehnt werden) der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen, die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich derEndreinigung und Kurtaxe) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Für einen Rücktritt vor Mietbeginn gelten folgende Stornierungskosten:
- Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Mietbeginn = kostenlose Stornierung
- Bei Rücktritt vom 13. Tag bis 7. Tag vor Mietbeginn = 50 % des Mietpreises
- Bei Rücktritt vom 6. Tag bis zur Anreise = 100 % des Mietpreises
Der Eigentümer ist bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Bei ggf. erfolgreicher anderweitiger Vermietung fällt generell eine Bearbeitungspauschale von 50 € zu Lasten des zurückgetretenen Mieters an, die von der/den bereits geleisteten Zahlung/en in Abzug gebracht werden.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ohne dass ein vom Eigentümer wegen grober Pflichtverletzung zu vertretender, außerordentlicher Kündigungsgrund vorliegt, bleibt er zur vollen Zahlung des Mietpreises verpflichtet.
(4) Die Rücktritts- oder Kündigungserklärung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung beimEigentümer bzw. seines Vertreters.
(1) Der Eigentümer ist berechtigt, bei unvorhersehbaren Ereignissen, wie z. B. Erdbeben, Überflutungen, etc. oder bei nicht vorhersehbar aufgetretenen Schäden am Objekt (z. B. Rohrbruch etc.), die eine Vermietung nicht zulassen, vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurückzutreten. Eine Erstattung der geleisteten Zahlungen wird nachvorheriger Mitteilung der Bankverbindung, umgehend geleistet.
(2) Der Eigentümer ist berechtigt zu kündigen, wenn der Mieter bei Vertragsabschluss irreführende oder falsche Angaben zu wesentlichen Tatsachen, z.B. bzgl. der Person des Mieters oder bzgl. Zweck oder bzgl. Belegung oder bzgl. Unterbringung von Tieren machte. In diesen Fällen ist eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ausgeschlossen.
(3) Der Eigentümer ist berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn das Mietobjekt zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, sowie ein begründeter Anlass zu der Annahme vorliegt, dass die Inanspruchnahme der Leistung, die Sicherheit oder der Hausfrieden der Nachbarn oder das Ansehen des Eigentümers in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Eigentümers zuzurechnen ist. Auch hier ist eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ausgeschlossen.
Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Mietpreis nicht enthalten! Den Mietern wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung dringend empfohlen!
Den Mietern wird empfohlen, sich bezüglich Reiserücktrittsversicherung und ggf. weiterer sinnvoller Versicherungen, detailliert zu informieren.
(1) Vom Mietpreis umfasste Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Mietvertrag. Das Mietobjekt darf nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Bei Änderung der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl ist der Mieter verpflichtet, dies vor Anreise schriftlich mitzuteilen und einen, entsprechend der Personenzahl, zu leistenden Mietpreis zu zahlen. Bei Überbelegung bzw. bei Aufenthalt nicht angemeldeter Personenwährend der Mietzeit, behält sich der Eigentümer vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und ggf. das Mietobjekt sofort zu räumen.
(2) Haustiere
Das Mitbringen von Hunden bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Es fällt eine Haustierpauschale gemäß Mietvertrag an. Beabsichtigt der Mieter, Hunde mitzubringen ist dies bei Vertragsabschluss anzumelden und muss im Mietvertrag vereinbart werden. Die Erlaubnis wird auf das konkrete Tier bezogen. Der Widerruf erfolgt, sofern es zu berechtigten Beschwerden der Nachbarn aufgrund von Belästigungen oder Gefährdungen von Menschen oder des Eigentums des Vermieters kommt.
Das Mitbringen von Katzen oder anderen Tieren ist generell nicht gestattet.
(3) Besuch
Tagesbesuche von Familienangehörigen oder Bekannten sindgrundsätzlich vorher anzumelden. Übernachtungen dieser Personen (zzgl. ggf.mitgebrachter Hunde) im Mietobjekt, müssen vor Anreise gemeldet werden undsomit in den Mietvertrag mit aufgenommen werden. Dafür ist der Betrag dergültigen Preisliste pro Person und Nacht zu entrichten. Der Eigentümer bzw.sein Vertreter ist berechtigt, bei begründetem Verdacht das Mietobjektjederzeit zu kontrollieren und unangemeldete Mehrpersonen & ggf. Hundeumgehend aus dem Mietobjekt zu verweisen.
(4) Hausordnung
Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Die Hausordnung und die allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages und werden bei Zusendung des Mietvertrages beigefügt.
(5) An- und Abreise
Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 15.00 Uhr
Die Abreise erfolgt am Abreisetag ab 10.00 Uhr
Eigenmächtige Änderungen der An- und Abreisezeiten seitens des Mieters sind weder gestattet noch hat der Mieter einen Anspruch darauf.
Bei Nichteinhaltung der An- und Abreisezeiten wird je ein zusätzlicher voller Übernachtungspreis für alle Personen, zzgl. ggf. Schadensersatzforderungen nachfolgender Mieter in Rechnung gestellt.
(6) Endreinigung
Die Reinigungskraft für die Endreinigung wird ab 10.00 Uhr vor Ort sein und die Endreinigung beginnen.
(7) Zutrittsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer bzw. sein Vertreter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Mietobjekt und dem Grundstück, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessene Rücksicht zu nehmen.
Insbesondere wird der Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informiert, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
(1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen sich in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit und Beachtung der Hausordnung anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände, die zum Mietobjekt gehören, durch ihn oder in begleitende Personen und Haustier/e. Dieses gilt auch für den Außenbereich und Whirlpool/Sauna.
(2) Der Mieter haftet für den nicht ordnungsgemäßen Betrieb der technischen Geräte.
(3) Schäden, die durch den Mieter verursacht werden, sowie Mietausfälle und ggf. Umbuchungen zzgl. sonstiger Zusatzkosten, die im Hinblick auf die nachfolgende Vermietung entstehen, werden dem Mieter zzgl. einer Bearbeitungspauschale in Rechnung gestellt. Der anfallende Betrag zur Schadensregulierung, sowie die o.g. weiteren Kosten, sind umgehend vom Mieter in voller Höhe zu begleichen.
(1) Sofern während des Aufenthaltes des Mieters im Mietobjekt unerwartet Mängel auftreten, hat sich der Mieter unverzüglich innerhalb von max. 48 Stunden mit dem Eigentümer oder seinem Vertreter in Verbindung zu setzen und diese Mängel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
(2) Wird der Aufenthalt im Mietobjekt wegen des Mangels des Mietobjektes erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Mietvertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Eigentümer bzw. sein Vertreter eine vom Mieter bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Eigentümer bzw. seinen Vertreter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters, gerechtfertigt ist. Im Falle einer wirksamen Kündigung schuldet der Mieter dem Eigentümer den auf die in Anspruch genommenen Leistungen, entfallenen Teil des Gesamtpreises, es sein denn, diese Leistungen waren für ihn gänzlich wertlos.
(3) Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erfüllung der Pflichten aus dem Mietvertrag, hat der Mieter innerhalb eines Monats gegenüber dem Eigentümer bzw. seinem Vertreter, geltend zu machen, wobei ausdrücklich Schriftform empfohlen wird. Die Frist beginnt mit dem im Mietvertrag vereinbarten Abreisetermin aus dem Mietobjekt, jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Mieter von den die Ansprüche gegen den Eigentümerbegründeten Umständen, Kenntnis erlangt. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Mieter ist nicht ausgeschlossen, wenn diese vom Mieter unverschuldet unterblieb oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
(4) Ansprüche des Mieters gegenüber dem Eigentümer, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche des Mieters aus unerlaubter Handlung, verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Abreisetermin. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter von den Umständen, die den Anspruch begründen und diesem selbst als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
(1) Der Eigentümer haftet nicht für Schäden durch Diebstahl, Sachbeschädigung, Feuer und Wasser an dem Eigentum des Mieters. Bei ggf. durchzuführender Zwischenreinigung des Mietobjektes, ist der Mieter während dieser Zeit zugegen.
(2) Der Eigentümer haftet nicht für Leistungsstörungen oder sonstige Störungen, deren Ursachen außerhalb des Einflussbereiches des Eigentümers liegen, insbesondere in Folge höherer Gewalt, bei Krieg, Streik, Aussperrungen, militärische Übungen, innere Unruhen, Epidemien und Pandemien, Naturkatastrophen, Ungezieferplagen, Allergien aller Art, Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz etc.
(3) Der Eigentümer haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich der örtlichen Versorgungs- und Entsorgungsleistungen (z.B. für Wasser, Strom und sonstige Energie, Müllabfuhr, Schneeräumung) insbesondere, wenn die Störungen durch höhere Gewalt oder örtliche klimatische Verhältnisse bedingt sind.
(4) Der Eigentümer haftet nicht für Ausfälle und Störungen bei Elektrogeräten bzw. im Sanitärbereich, die durch Verschleiß oder falsche Bedienung entstanden sind.
(5) Der Eigentümer haftet nicht für Beeinträchtigungen, die sich in der Nachbarschaft oder in der weiteren Umgebung ergeben, z.B. durch Nachbarn verursachten Lärm, nicht bekannte Baumaßnahmen, Sportveranstaltungen, etc.
Für alle Preise und Informationen behält sich der Eigentümer Änderungen vor. Allein die im Mietvertrag genannten Preise sind verbindlich. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung des Mietobjektes bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den angegebenen gleichwertig oder höherwertig. Bei Online-Buchungen werden die Preise, ggf. anfallende Zusatzkosten und optional buchbare Leistungen angezeigt und durch Betätigung des Buttons "Buchen", vom mietenden Gast akzeptiert. Eine Buchung wird erst rechtsgültig, sobald dem mietenden Gast die Mietvertragsunterlagen (Mietvertrag, Hausordnung, Allgemeine Mietbedingungen) per E-Mail, Post oder Fax zugesandt wurden und somit die Buchung verbindlich bestätigt wurde.
Jeder Mieter ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen – insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten an den Eigentümer – gehen zu Lasten des Mieters.
Der Eigentümer bittet alle Mieter, sich in eigenem Interesse selbst umfassend über die relevanten Vorschriften und Bestimmungen zu informieren.
Der Mieter muss sich auch an alle geltenden Corona-Vorschriften und Bestimmungen halten und dem Eigentümer alle erforderlichen Nachweise vor Anreise per E-Mail einreichen (Impfnachweis, Genesenen-Nachweis, Kopie Personalausweis oder Reisepass oder tagesgültiger Schnell- bzw. PCR-Test) falls erforderlich.
Die Haftung des Eigentümers ist insoweit ausgeschlossen.
(1) Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Mieter und dem Eigentümer des Mietobjektes findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für Art und Höhe etwaiger Ansprüche.
Erfüllungsort für alle Ansprüche zwischen dem Eigentümer und dem Mieter, ist der jeweilige Wohnort des Eigentümers.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen rechtlich und wirtschaftlich nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages.